Dienstag, 28. Juli 2015

Infos zum neuen ElterngeldPlus von UNS in Kooperation mit Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Während vor wenigen Tagen die kurze Geschichte des Betreuungsgeldes geschrieben wurde, gibt es an anderer Stelle eine Erneuerung.

Allerdings nicht für Eltern, die ihre Kinder daheim betreuen, sondern für Eltern, die Kind und Arbeit miteinander vereinbaren wollen oder vielleicht auch müssen.

Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, können Eltern das neue Elterngeld Plus beantragen.

Das neue ElterngeldPlus Modell ist für diejenigen interessant und relevant, die zeitnah nach der Geburt ihres Kindes in ihren Beruf zurückkehren und in Teilzeit arbeiten.
Dies kann aus den unterschiedlichsten Gründen sein, einige müssen es vielleicht aus rein finanziellen Gesichtspunkten, andere wollen den Anschluss in ihrem Job nicht verlieren, Projekte und Aufträge zu Ende bringen, Kontakte nicht verlieren oder einen Ausgleich zur Familie haben.

Bisher gab es für das Elterngeld einen maximalen Anspruch von 14 Monaten, mit dem ElterngeldPlus können in Teilzeit arbeitende Eltern diesen Bezugszeitraum verlängern und abzugsfrei ihr entsprechendes Gehalt beziehen.

So kann bis zu 28 Monate das ElterngeldPlus bezogen werden, die Elterngeld Monate werden also verdoppelt: Aus einem Elterngeld Monat werden zwei ElterngeldPlus Monate.

Die Berechnung ist dieselbe wie beim Elterngeld. Das wegfallende Einkommen wird zu 65 bis 100 Prozent ersetzt, jedoch aber maximal die Hälfte des Elterngeldbeitrages, der Eltern ohne Teilzeiteinkommen zustünde.

Man erhält die Wahlmöglichkeit zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus, kann beides aber auch miteinander kombinieren und so individuell und flexibel entscheiden und gestalten.

Arbeiten beide Elternteile in vier aufeinanderfolgenden Monaten in Teilzeit, erhalten sie vier zusätzliche (gemeinsame) ElterngeldPlus Monate, den sogenannten Partnerschaftsbonus.

Diese Regelung gilt ebenfalls für Alleinerziehende, auch sie erhalten unter denselben Voraussetzungen vier weitere ElterngeldPlus Monate.


Ein Beispiel:
Die Mutter bleibt in den ersten 6 Monaten daheim und bezieht Elterngeld, der Vater arbeitet Vollzeit.
Nach einem halben Jahr arbeiten beide dann gleichzeitig vier Monate in Teilzeit und beziehen beide das ElterngeldPlus.
Sie erhalten dafür weitere vier (Partner-)Monate das ElterngeldPlus neben der Teilzeit.

Es ist schwierig, hier eine allgemein gültige Einschätzung auszusprechen. Denn ob sich das ElterngeldPlus lohnt und man sich für das neue Modell entscheidet, hängt von so vielen Faktoren ab. In erster Linie auch um die zeitliche Gestaltung- braucht man, wenn beide Elternteile gleichzeitig arbeiten, eine Betreuung für das Kind, kommen Kosten hinzu, die im schlimmsten Fall eine Nullrechnung ergeben könnten. Für einige Familien unter finanziellen Gesichtspunkten gesehen, vielleicht eine Katastrophe und deswegen keine Option, andere wiederum können damit gut leben, wenn denn nur das Ziel „beruflich am Ball bleiben“ verfolgt werden kann.


Auf der ElterngeldPlus Seite könnt Ihr die Modelle mit Eurem Gehalt durchrechnen und planen, eine kostenlose ausführliche Broschüre bestellen, das Antragsprozedere erfahren und auch eine Beratung in Eurer Nähe suchen.
So könnt Ihr schon im Vorfeld sicher gehen, dass Ihr die richtige Entscheidung für Euch trefft und ob Ihr vom ElterngeldPlus profitieren könnt.

Anmerkung „Mit freundlicher Unterstützung von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend“.

1 Kommentar:

  1. Danke für diesen guten Artikel. Wirklich einfach und verständlich erklärt. ;) Wir sind gerade dabei zu planen, was am besten ist. Wobei ich als Vater eigentlich auch gerne meine Zeit zu Hause mit dem Kind verbringen möchte. Ich finde die neue Regelung recht gut.

    LG
    Tim

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